
1. Grundsatz: Chancen für wirtschaftlich benachteiligte Produzenten schaffen
Die Bekämpfung der Armut durch den Fairen Handel ist ein ganz zentrales Ziel. Kleinproduzenten
werden dabei unterstützt aus unsicheren Einkommenlagen zu wirtschaftlicher Selbständigkeit und
Besitz zu gelangen. Durch diese nachhaltige Entwicklung schafft der Faire Handel neue Absatzmärkte
für wirtschaftlich benachteiligte Produzenten.
2. Grundsatz: Transparenz und Rechenschaftspflicht
Alle Beteiligte in der Wertschöpfungskette, sprich vom Produzent bis hin zum Einzelhändler, gehen
offen und ehrlich miteinander um. Der Faire Handel steht für transparente Handelsbeziehungen, die auf
Fairness und Respekt beruhen. An Entscheidungen werden alle Teilnehmer gleichermaßen einbezogen
und relevante Informationen werden ausgetauscht. Die Kommunikationswege sind auf allen Ebenen
der Handelskette transparent und offen.
3. Grundsatz: Faire Handelspraktiken
Eine Profitmaximierung einzelner Teilnehmer der Handelskette auf Kosten von Herstellern und
Produzenten finden im Fairen Handel nicht statt. Vielmehr soll das soziale, wirtschaftliche und
ökologische Wohlergehen von Kleinbauernorganisationen verbessert werden. Im Zentrum stehen
langfristige Handelsbeziehungen, die auf Vertrauen und Solidarität beruhen. Die an einer
Handelspartnerschaft beteiligten Unternehmen bemühen sich, ihr Handelsvolumen untereinander sowie
den Wert und die Vielfalt ihres Produktangebots zu erhöhen. Dadurch werden steigende Einnahmen für
Produzenten durch den Fairen Handel erzielt.
4. Grundsatz: Faire Bezahlung
Die Preise im Fairen Handel werden im gleichberechtigten Dialog unter den Handelspartnern
festgelegt. Sie sichern den Produzenten eine faire Entlohnung und macht zwischen den Geschlechtern
keinen Unterschied. Männer wie Frauen werden gleichermaßen entlohnt. Dabei gilt dass Prinzip, dassArbeitslöhne einen würdigen Lebensstandard erfüllen müssen. Dazu zählen Nahrung, Wasser,
Wohnen, Bildung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kleidung und einer Reserve für
Unvorhergesehenes.
5. Grundsatz: Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit
Jegliche Art von ausbeuterischer Kinderarbeit und Zwangsarbeit wird im Fairen Handel abgelehnt.
Unternehmen, die direkt ober über den Zwischenhandel faire Produkte von Produzenten erwerben,
müssen sicherstellen, dass bei der Herstellung keine Zwangsarbeit vorkommt und die UN-Konvention
über die Rechte des Kindes eingehalten wird.
6. Grundsatz: Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit
Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder
Krankheit benachteiligt werden. Insbesondere die Rechte der Frauen in den Herstellerländern gilt es
hier zu schützen, sodass Frauen wie Männer Zugang zu Rohmaterialien für die Herstellung der
Produkte haben, sowie die Möglichkeit ihr politisches Umfeld zu gestalten. Zudem wird das Recht aller
Beschäftigten auf die Gründung und Zugehörigkeit zu Gewerkschaften respektiert.
7. Grundsatz: Gute Arbeitsbedingungen
Der Faire Handel steht für sichere und nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen. Es werden
die nationalen und lokalen Gesetze sowie die ILO-Konventionen (International Labour Organisation)
über Gesundheit und Sicherheit eingehalten. Arbeitszeiten und -bedingungen entsprechen diesen
Vorgaben. Die Fair-Handels-Organisationen verpflichten sich diese Vorgaben zu prüfen und
darüberhinaus gemeinsam mit den Produzenten weiter zu verbessern.
8. Grundsatz: Aus- und Weiterbildung
Die Fähigkeiten und Kompetenzen von Produzentenorganisationen und Kooperativen sollen nachhaltig
gestärkt werden. Durch den Fairen Handel sollen sich die Entwicklungsmöglichkeiten der lokalen
Bevölkerung verbessern. Im Rahmen der Weiterbildung werden insbesondere Managementkenntnisse
verbessert, sowie der Ausbau der Produktionskapazitäten und der Zugang zu internationalen Märkten
ermöglicht.
9. Grundsatz: Förderung des Fairen Handels
Die Teilnehmer am Fairen Handel setzen sich öffentlich für einen gerechteren Welthandel ein und
klären über die Ziele des Fairen Handels auf. Sie bieten ihren Kunden Informationen über das Fair-
Handels-Prinzip, ihre Produkte und deren Produzenten. Werbung und Marketing erfolgt dabei mit
ehrlichen Mitteln.
10. Grundsatz: Schutz der Umwelt
Bei der Herstellung fairer Produkte spielt der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Umweltfreundliche
Anbaumethoden und Produktionsbedingungen sind elementar für eine nachhaltige Entwicklung der
Kooperativen. Ziel ist die Nutzung von nachhaltigen Rohstoffen aus lokalen Quellen, die Verwendung
erneuerbarer Energie sowie ein möglichst niedriger CO2-Ausstoß.